Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2022

Spielerschutz mit dem ersten Schritt Schon am Empfang wird deutlich, dass hier ganz klare Regeln gelten: Freundlich und geduldig erklären die Mitarbeitenden am Empfang, dass ein Einlass nur mit Personalausweis, Reisepass oder einem vergleichbar gültigen amtlichen Ausweisersatzes mit Lichtbild, der zur zweifelsfreien Feststellung der Identität geeignet ist, möglich ist. Andere Dokumente dürfen nicht akzeptiert werden – schließlich gilt in Spielbanken ein strenger Jugendschutz. Nur wer 18 Jahre alt ist, darf hinein. Der Glücksspielstaatsvertrag gibt auch vor, welche persönlichen Daten erfasst werden: neben Name, Geburtsdatum und Adresse auch die Nummer und der Ausstellungsort des Ausweisdokumentes. Das ist wichtig, damit die Daten mit der Sperrdatei abgeglichen werden können. Genau das passiert bereits beim Check-in: Ist zur Person eine Sperre hinterlegt, wird sie darüber wertschätzend informiert. Ein Einlass in die Spielbank ist dann nicht möglich. Sichere Atmosphäre auf allen Ebenen Ist der Check-in geschafft, erhält der Gast eine Spielbankkarte (M-Card). Mit dieser können Gewinne bis 2.000 Euro direkt ausgezahlt werden. Über eine Treppe geht es in den Spielbereich und damit in das Herzstück der Spielbank. Hier glitzert und blinkt es von allen Seiten. Die Mitarbeitenden der Spielbank sind gut an den blau-gelben Outfits zu erkennen und schaffen eine sichere Atmosphäre. „Alle, die hier arbeiten, sind ganz frisch für das Thema Spielerschutz sensibilisiert. Das ist etwas Besonderes bei einer Neueröffnung. Wir hatten gemeinsame Workshops, haben uns mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Spielbanken beraten und viele Situationen analysiert“, beschreibt Svenja Hennes das Konzept. Sicherer Spielbetrieb mit klaren Regeln » Über einen Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei OASIS wird bei Einlass geprüft, ob eine Spielsperre vorliegt » Das Jugendschutzgesetz regelt, dass Minderjährige keinen Zugang zum Spielbetrieb haben – auch nicht in Begleitung Erwachsener » Alle beim Einlass aufgenommenen persönlichen Daten werden streng nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gesichert. Nach zwei Jahren werden die Daten automatisch wieder gelöscht » Nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes werden Gewinne über 2.000 Euro automatisch an die Finanzbehörden gemeldet. Daher werden solche Gewinne nicht über die M-Card, sondern über die Kasse vor Ort ausgezahlt. 9 NEUE SPIELBANK – BEWÄHRTER SPIELERSCHUTZ

RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=