Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2021

29 28 SPERRSTATISTIK SPERRSTATISTIK Sperrgründe Der mit einem Anteil von rund zwei Dritteln weitaus am häufigsten genannte Sperrgrund war mit 75 % die Spielsuchtgefährdung. Mit deutlichem Abstand (25 %) wurden zu riskante Spieleinsätze genannt. Das sind Einsätze, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Einkommen und Vermögen des Spielenden standen. Danach folgen Überschuldung und das Gefühl, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können. Sperren nach Standort Abhängig von der Größe der jeweiligen Standorte variieren auch die Sperrzahlen in ihrer Höhe. Duisburg weist, als das Haus mit den meisten Besuchern, die höchste Anzahl an ausgesprochenen Sperren (143) auf. Mit großem Abstand folgen die Spielbank Hohensyburg sowie die Häuser in Aachen und Bad Oeynhausen. Die Daten aus Bremen und Bremerhaven wurden nur bis zum 31.08.2021 erhoben und sind deshalb nicht aussagekräftig. Sperrgründe 2021* 2020 2019 Spielsuchtgefährdung 75 % 65 % 66 % Riskante Spieleinsätze 25 % 23 % 16 % Überschuldung 3 % 5 % 8 % Finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllt 2 % 4 % 6 % keine Angabe 4 % 3 % 4 % Standortbezogene Sperren 2021 Duisburg 143 Hohensyburg 68 Aachen 48 Bad Oeynhausen 41 Bremen / Bremerhaven 13 Unternehmenszentrale 21 Übermittlung der Sperrbestätigung 2021 An eigene Adresse 154 An alternative Adresse 24 Per E-Mail 133 Persönliche Abholung 23 Besuchsanzahl vor Sperre 2021 < 5 33 > 5 < 10 24 > 10 < 15 28 > 15 110 Spielsuchtgefährdung Überschuldung Riskante Spieleinsätze Riskante Spiel- einsätze 75 % Spielsuchtgefährdung 2 % Finanzielle Verpflichtungen 3 % Über- schuldung 4 % keine Angabe 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 25 % keine Angabe Finanzielle Verpflichtungen 75 % 25 % 3 % 2 % 4 % Erfasste Früherkennung zum Spielerschutz Diesen Daten liegt die Vorgabe zugrunde, dass bei allen Spielenden, unabhängig von Wetteinsatz oder anderen Faktoren, nach drei Stunden ununterbrochener Spielzeit an einem Gerät ein Meldehinweis an das Personal erfolgt. Da diese Vorgabe erst sukzessive im letzten Jahr eingeführt wurde, existiert noch keine aussagekräftige Datenbasis. Die Aufhebung der Spielersperre – frühestens nach einem Jahr Nach § 8 des Glücksspielstaatsvertrages beträgt die Dauer einer Selbstsperre mindestens ein Jahr, es sei denn, die zu sperrende Person beantragt einen abweichenden Zeitraum, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Die Dauer einer Spielersperre, die durch einen Dritten beantragt wurde, beträgt grundsätzlich mindestens ein Jahr. Eine Aufhebung der Sperre ist ausschließlich auf schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre gestellt werden. Wird kein Antrag gestellt, endet die Sperre nicht. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 werden Aufhebungen von Spielersperren ausschließlich durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorgenommen. Deshalb können seitdem bezüglich der Anzahl der Aufhebungen von Glücksspielanbietenden keine validen Daten mehr erfasst werden. Zusendung der Sperrbestätigung Allen gesperrten Spielenden geht eine Bestätigung der Sperre samt einem Hinweis auf entsprechende Hilfsangebote zu. Wie die Spielenden diese Informationen empfangen, entscheiden sie selbst. Einige wollen eine mögliche Stigmatisierung vermeiden und erhalten ihre Unterlagen deshalb per E-Mail oder holen sie persönlich ab. Anzahl der Besuche bis zur Sperre Seit dem dritten Quartal 2021 wird erfasst, wie häufig ein Gast eine unserer Spielbanken besucht hat, bevor es zur Sperre kam. Jeder sechste gesperrte Spieler hat sich schon vor dem zehnten Besuch der Spielbank sperren lassen und jeder dritte vor dem 15. Besuch. Dies ist ein Indiz dafür, dass die betroffenen Spieler bewusst spielen und die „Reißleine“ ziehen, bevor es zu spät ist. * Es sind Mehrfachantworten möglich.

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